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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

CNC Frästechnik Kernbeis GmbH

Römerstraße 41
A-2752 Wöllersdorf

T. +43 2622 31200


M. office@kernbeis.com
W. https://www.kernbeis.com


Geschäftsführer: Herbert Köberl, Lukas Rupsch
UID-Nummer: ATU 72380005

Firmenbuchnummer: FN 474204i

Firmenbuchgericht: LG Wr. Neustadt

1. Geltung:

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der CNC Frästechnik Kernbeis GmbH, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen.

2. Bestellung und Vertragsabschluss:

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Der Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zustande.

2.3. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.4. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.5. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt. Allfällige notwendige behördliche Bewilligungen hat der Käufer selbst einzuholen.

3. Preise, Kosten:

3.1. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich — wenn nicht anders angegeben — in Euro und exklusive Umsatzsteuer.

3.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

4. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot:

4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig, außer es wurde in unserem Offert ein anderer Zahlungstermin vereinbart. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung.

4.2. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Produkte auch per Nachnahme zu versenden und ist dies falls die jeweilige Forderung bei Empfang der Ware fällig.

4.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind derzeit bei Unternehmern gemäß § 456 UGB: 9,2 % pa über dem Basiszinssatz. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, ebenso die Kosten der gerichtlichen Forderungsbetreibung. Die
Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

4.4. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.

5. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug:

5.1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist. Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten und sind diese der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen
Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

5.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie zB höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.

5.3. Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

5.4. Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 10% des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung begrenzt.

5.5. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, die Ware anderweitig zu verwerten und den dadurch entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

5.6. Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab unserem Werk. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson bzw. Kurierunternehmen übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Wir übernehmen keine Verantwortung, falls durch das Verhalten der Versandperson bzw. des Kurierunternehmens es zu einer verspäteten Lieferung kommt.

6. Lagerung und Entsorgung von Produktionsbehelfen – Urheberrecht:

6.1. Die zur Erstellung von Prototypenteilen notwendigen Produktionsbehelfe (Urmodelle, Formen, Werkzeuge und andere Hilfsmittel) sind lediglich ein arbeitstechnischer Zwischenschritt zur Fertigung des Endproduktes. Dementsprechend besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe der Produktionsbehelfe und verbleiben diese in unserem Eigentum. Lediglich die erzeugten Prototypenteile wechseln den Besitzer. Wir bewahren die Produktionsbehelfe max. 12 Monate auf, soweit während dieser Zeit vom Auftraggeber kein
Einspruch eingelegt bzw. eine Nachbestellung erfolgt, werden die Produktionsbehelfe nach schriftlicher Verständigung kostenlos fach- und umweltgerecht entsorgt. Falls eine längere Archivierungsfrist verlangt wird, bitten wir um rechtzeitige schriftliche Benachrichtigung, spätestens jedoch 3 Monate nach Bestelldatum. Nach dieser Frist erlauben wir uns nach Rücksprache, eventuell Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

6.2. Die Urheberrechte und sonstigen Rechte – welcher Art auch immer – an den, den Käufer erbrachten Leistungen verbleiben bei uns.

7. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung:

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache.

7.2. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen.

7.3. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.

8. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten:

8.1. Wegen der besonderen Eigenschaften der Produkte und der Gefahr von Beschädigungen ist der Käufer bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang verpflichtet nach Ablieferung der Ware diese insbesonders auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften unverzüglich, jedenfalls vor Verwendung der Waren, zu untersuchen und zu prüfen. Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Weitergehende Obliegenheiten nach den §§ 377 ff UGB bleiben unberührt. Rügt der Käufer erkennbare Mängel nicht in der vorhin genannten Frist, so verliert er gemäß § 377 Abs 2 UGB seine Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels, sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache.

8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Annahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Der Käufer ist verpflichtet uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen hin den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Bei Transport- oder Bruchschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei Schadensfeststellung befindet. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entfällt eine Gewährleistung.

8.3. Geringfügige technische Änderungen sowie herstellungsbedingte Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

8.4. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

8.5. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.

8.6. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf eine ungeeignete, nichtbestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnützung zurückzuführen sind.

8.7. Sollte in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (es handelt sich hierbei jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass wir für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einstehen, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.

8.8. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Unsere Haftung ist der Höhe nach maximal mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.

8.9. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.

9. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung:

9.1. Erfüllungsort ist an unserer Geschäftsanschrift.

9.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom 1-VO etc) und des UN Kaufrechts.

9.3. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Wiener Neustadt vereinbart.

9.4. Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung — soweit als möglich und rechtlich zulässig — entspricht.

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